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Südkurier, 10. Oktober 2005 "Nicht überraschend"Regierungspräsidium zur Schließung der Sudbury-SchuleDass die Sudbury-Schule "überrascht" von der endgültigen Ablehnung einer Anerkennung war (der SÜDKURIER berichtete), wundert das Regierungspräsidium Tübingen, in dem das ehemalige Oberschulamt aufgegangen ist. Schon im April 2004 habe die Schulverwaltung in einem Brief deutlich gemacht, dass die Schule so nicht genehmigt werden könne, betont Pressesprecher Paul-Gerhard Roller. Im Sommer 2004 habe man diese Einschätzung noch einmal bekräftigt. In dem jüngsten Brief vom 26. August 2005 habe die Behörde keineswegs mit einem Bußgeld in einer bestimmten Höhe "gedroht". Doch habe man schon zuvor auf die Möglichkeit zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen die Betreiber hingewiesen.
"Eine Verletzung der Schulpflicht ist kein Kavaliersdelikt", betont Regierungspräsident Hubert Wicker in einer Stellungnahme. Und die Sudbury-Schule sei als Ersatzschule nicht "genehmigungsfähig" gewesen, "weil keine Lehr- bzw. Bildungspläne vorgelegt wurden und ein Unterricht von wissenschaftlich ausgebildeten Lehrkräften nicht gewährleistet werden konnte". Die Eltern meinten es gut, räumt Wicker ein, "tun ihren Kindern aber nichts Gutes". Nur auf Wünsche und Wissensbegierde zu setzen, reiche nicht aus. "Und wir können nicht tatenlos zusehen, wie Eltern ihre Kinder um ihre Schulbildung und damit um ihre Lebenschancen bringen", sagt Wicker. Und: "Deshalb werde ich eine dem Zufall überlassene Schule nicht zulassen."Angesichts dieser Position scheint es erstaunlich, dass der Betrieb nach dezidierter Ablehnung ein weiteres Schuljahr geduldet wurde. "Man versucht zuerst, der Schule die Kinder zu entziehen", erläutert Paul-Gerhard Roller die Strategie, zunächst nur die Eltern mit einem Bußgeld zu belangen. |