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EUDEC 2008

Pressemitteilung vom 29.05.2005

Zivilcourage in der Schulbildung - Familien gründen Sudbury-Schule

Die Familien von 26 Schülern in Leipzig und Umgebung nehmen die Bildung der jungen Menschen in ihre eigene Hand.

Am Samstag trafen sich die Mitglieder des Schulträgervereins der Sudbury-Schule Halle-Leipzig im Gemeindehaus Mockau zur ersten von drei Mitgliedervollversammlungen, die der Eröffnung ihrer Schule in diesem Sommer vorausgehen. Dabei wurde die neue rechtliche Situation der Schule beleuchtet und die Bereitschaft der Familien abgefragt, ob sie ihre jungen Familienmitglieder auch ohne deren Befreiung von der Schulpflicht durch das Regionalschulamt ganztags an der als Ergänzungsschule startenden Sudbury-Schule Halle-Leipzig einschulen wollen. Die Sorgeberechtigten von zunächst 26 Schülern im Alter von drei bis 16 Jahren bekannten sich zu diesem Schritt. Da weitere Familien ihre Bereitschaft in Abwesenheit erklärten, kann die Schule mit über 30 Schülern starten. Es ist damit das bisher größte selbst bestimmte Schulprojekt in Deutschland.

Seit einem halben Jahr bemühen sich die Gründer des Sudbury-Schule Halle-Leipzig e.V intensiv um eine rechtliche Einordnung ihrer Einrichtung in die sächsische Schulbildungslandschaft. Es kann als Erfolg dieser Bemühungen gewertet werden, dass sie ihre Schule als Ergänzungsschule betreiben können. Damit wird Leipzig bundesweit über die erste rechtlich gesicherte Schule dieses weltweit sehr erfolgreichen Schultyps verfügen. Grundprinzip der Schule ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Schüler jeden Alters selbst zu bestimmen, welche Themen, Materialien und Personen für ihr Lernen und Leben wichtig sind. Allen Schülern werden im internen Schulbetrieb die grundsätzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte gewährt. Sie sind gleichberechtigte Mitglieder der Schulversammlung, die die Regeln des Schulalltags festlegt. Da mit einem Besuch der Ergänzungsschule durch die Schüler die Schulpflicht nicht erfüllt wird, beantragten die Eltern von zunächst 15 Schülern die ausnahmsweise Befreiung von der Schulpflicht. Sie erhalten in den nächsten Tagen durchweg abschlägige Bescheide vom Regionalschulamt.


www.sudbury-hl.de

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Die Veröffentlichung dieses Pressetextes ist honorarfrei.
Leipzig, den 29.05.2005

Pressemitteilung vom 29.05.2005
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